LFE bei der Aktionswoche “Berlin spart Energie” aktiv


Praxissprechstunde „Mein Haus wird energiefit – mit Wärmepumpe oder wie?“

Zum Thema “Mein Haus wird energiefit” hatte der LFE im Rahmen der Aktionswoche “Berlin spart Energie” eine Praxissprechstunde angeboten.

Die Veranstaltung war schnell ausgebucht. Nicht erst seit der Gaspreiskrise gilt es, Gebäude modern und zukunftssicher zu sanieren. Hierfür steht ein kaum überschaubares Bündel von Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Gebäudetechnik zur Verfügung.

Vertreter des LFE e.V. informierten am 16. Oktober 2024 zur optimalen Strategie, wie ein Haus energiefit gemacht werden kann.

Vom individuellen Sanierungsfahrplan bis zur Darstellung öffentlicher Förderprogramme ging die Palette der zahlreichen Anfragen aus dem Teilnehmerkreis.

Im Rahmen der Praxissprechstunde wurden zudem zahlreiche Fragen zum Einsatz von Wärmepumpen im Gebäudebestand und der Einbindung in weitere energetische Modernisierungsmaßnahmen wie z.B. der PV-Nutzung gestellt.

Die große Resonanz seigt, dass solche Formate zukünftig regelmäßig in den Veranstaltungsplan
des LFE e.V. aufgenommen werden. 

 

Berliner Stadtentwicklungspläne für Wohnen und Wirtschaft 2040 beschlossen


Heute (03.09.2024) hat der Berliner Senat die Stadtentwicklungspläne Wohnen und Wirtschaft 2040 beschlossen! Damit würden strategische Weichen für die zukünftige Wohnungsbau- und Gewerbeflächenentwicklung in Berlin bis 2040 gestellt.

Der StEP Wohnen zeigt Flächen, auf denen 220.000 Wohnungen, die Berlin bis 2040 benötigt, entstehen können. Darüber hinaus werden noch 50.000 zusätzliche Wohnungen benötigt, um für stärkeres Wachstum gerüstet zu sein.

Der StEP Wirtschaft zeigt den Bedarf auf und sichert Flächen für die Säulen der Berliner Wirtschaft in Industrie und Produktion. Darüber hinaus nimmt er den Klimawandel und die Anpassung an dessen Auswirkungen noch stärker in den Blick.

Mit den beiden Plänen soll nach Auffassung der Verwaltung “eine lebendige Stadtentwicklung, die soziale Gerechtigkeit, Klimaschutz und wirtschaftliche Dynamik in Einklang bringt” geschaffen werden. Mit Blick auf den angespannten Wohnungsmarkt setzt der Senat deshalb auf Wohnungsneubau.
Außerdem sollen für die Berliner Wirtschaft auch in Zukunft ausreichend Flächen zur Verfügung stehen.

Die beiden StEPs finden Sie hier: https://www.berlin.de/…/planung/stadtentwicklungsplaene/

Brandenburgische GEG-Durchführungsverordnung


Prüfpflicht zur Brandenburgischen GEG-Durchführungsverordnung
(zur Verfügung gestellt von unserem Mitglied Frank Zywietz von der Prüfgesellschaft Nord mbH)

Mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl) gilt die Brandenburgische GEG-Durchführungsverordnung seit dem 9.August 2024.

Sie ist damit für alle Bauvorhaben mit Bauantragseingang ab diesem Tag einzuhalten.

Geregelt werden darin u.a. die Zuständigkeiten für die gemäß § 92 GEG notwendige Erfüllungserklärung für zu errichtende Gebäude sowie Änderungen an einem bestehenden Gebäude. Hierzu ist das GEG § 92 zu beachten.

Die Zuständigkeiten werden hierbei gemäß §2 Abs. 3 nach
Gebäudeklassen 1 und 2 und
3 bis 5 sowie Sonderbauten
getrennt betrachtet.

Für weiterführende Informationen klinken Sie bitte auf diesen Link:
Information der PG Nord

Neue Leitlinie des Bundesbauministeriums für kostengünstigeres Bauen (Gebäudetyp E)


Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat nach der heutigen Veröffentlichung in den Medien eine

“Leitlinie und Prozessempfehlung für den 𝗚𝗲𝗯𝗮̈𝘂𝗱𝗲𝘁𝘆𝗽 𝗘”

erarbeitet.

Dabei wurden Konzepte und Ideen der Bundesarchitektenkammer und Bundesingenieurkammer aufgegriffen. Auch weitere Institutionen und die Länder waren beteiligt.

Mit dieser neuen Leitlinie soll Bauen “wieder einfacher und preisgünstiger” gemacht werden.
Die Vertragspartner können damit künftig beim Bauen von kostenintensiven Standards rechtssicher abweichen und zugleich die hohen Sicherheitsstandards beim Bauen einhalten.
Bauen wird nach Auffassung des Ministeriums und der Kammern dadurch zukünftig kostengünstiger. Es könnte einen Impuls für den brachliegenden Neubau-Bereich und damit auch die Energie-Effizienzberatung geben.

Zinssenkung für KfW-Förderkredite


Neue Konditionen für Ergänzungskredit, Altersgerecht Umbauen, BEG

Seit dem 17.7.2024 wurden für einige Förderprogramme der KfW neue Zinskonditionen für Förderkredite in der Wohnwirtschaft gesenkt. Das gilt unter anderem für die BEG-Förderung, den Ergänzungskredit und für das Programm “Altersgerecht Umbauen”.

Inwieweit diese neuen Konditionen für Eigentümer bei der Sanierung sichtbar attraktiver sind, ist noch nicht abschließend zu bewerten. Dennoch ist es ein Schritt in die richtige Richtung. Wichtig bleibt aber zusätzlich, dass die Bearbeitungsdauer sowohl bei der KfW wie auch der BAFA schnellstmöglich reduziert wird.

Die aktuelle Zinssenkung der KfW-Bank betrifft folgende Förderprogramme aus dem Bereich der wohnwirtschaftlichen Investitionen:

  • BEG Wohngebäude – Kredit (261)
  • BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (358/359)
  • Altersgerecht Umbauen (159)
  • KfW-Wohneigentumsprogramm (124)
  • Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)
  • KfN Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (297)
  • WEF Wohneigentum für Familien (300)

Die aktuellen Konditionen für die KfW-Programme aus dem Bereich Bauen, Wohnen und Sanieren finden Sie in der Konditionenübersicht.

 

 

 

LFE berät mit Bundesministerium zur EEE-Liste


Sehr schnell hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf die gemeinsame Stellungnahme zur Erweiterung der EEE-Liste um Fachunternehmen reagiert und alle Verbände am 24. Juni 2024 zu einem Expertengespräch eingeladen.

Für den LFE waren Ralph Piterek, Steffen Engler und Martin Stock bei dem Gespräch dabei.

Übereinstimmend haben alle Verbände das Ansinnen des Ministeriums abgelehnt. Weder würde über diese Neuerung eine qualitative Steigerung der Energieeffizienzberatung stattfinden, noch ist zu erwarten, dass hierdurch quantitativ etwas vorangehen wird.

Einzig der Aufwand für die Fachunternehmen, nämlich sich zukünftig zusätzlich qualifizieren zu müssen, würde sich deutlich steigern. Der bestehende Sanierungsstau würde in keiner Weise aufgelöst.

Das bisherige System des “4-Augenprinzipes” hat sich bewährt und sollte daher nicht aufgegeben werden. Schon alleine die neuen Haftungsfragen, die auf die Fachunternehmen in der Verquickung von Beratung und Ausführung zukommen, sind nicht zu beherrschen.

Die Vertreter des Ministeriums haben sehr genau zugehört und bei allen Teilnehmern entstand der Eindruck, dass man sich bei dem Vorschlag über die Konsequenzen dessen in der Praxis gar nicht bewusst war.  Zudem waren sich alle einig, dass auch auf Seite der Fachunternehmer schon aus Kapazitätsgründen überhaupt kein Interesse bestehen könne, diese zusätzliche Aufgabe auf sich zu nehmen. Die Frage nach dem zusätzlichen Aufwand für Kontrolle der Prozesse blieb auf Ministeriumsseite unbeantwortet.

LFE im Gespräch mit Bundesministerium


Keine Erweiterung der EEE-Liste um Fachunternehmen – BMWK reagiert

Auf das Anschreiben des LFE an die zuständigen Bundesministerien hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz umgehend reagiert und uns bereits für den 24. Juni 2024 zu einem fachlichen Austausch in das Ministerium eingeladen.

Über die Ergebnisse werden wir umgehend informieren!

LFE fordert Politik zum Handeln auf


In einem Schreiben an die zuständigen Bundesministerien hat der LFE e.V. seiner großen Sorge Ausdruck verliehen, dass durch die aktuellen Förderbedingungen die sogenannte Energiewende zur Disposition gestellt wird.

Vorstandsvorsitzender Ralph Piterek meint dazu:
“Ohne entsprechende zielgenaue Förderung wird es nicht gelingen, diesen Weg erfolgreich weiter zu beschreiten. „Zielgenaue Förderung” meint dabei die Zurverfügungstellung von attraktiven Finanzierungskonditionen, ohne die die Förderprogramme nicht in Anspruch genommen werden. Damit wird bei den meisten Neubauprojekten die Implementierung eines Systems für Nachhaltiges Bauen nicht umzusetzen sein.”

Der LFE hat ausdrücklich seine flankierende Beratung aus der Praxis angeboten. Aus der aktuellen Praxiserfahrung unserer Expertinnen und Experten sehen wir einen dramatischen Einbruch bei Energieeffizenzberatungen, insbesondere im Zusammenhang mit den KFW-Förderungen. Hier ist umgehender Handlungsbedarf angezeigt.

Anfrage

LFE wendet sich gegen Erweiterung der EEE-Liste


Gemeinsame Erklärung des LFE, ZDS, ZIV, GIH Bundesverbandes und der DEN
Warnung vor Qualitätseinbußen durch Erweiterung der EEE-Liste

Der GIH Bundesverband, das Deutsche Energieberater-Netzwerk (DEN), der LFE-Landesverband für Energieeffizienz e.V. (LFE), der Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger e.V. (ZDS) und der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerk -Zentralinnungsverband (ZIV) melden gemeinsam ihre erheblichen Bedenken hinsichtlich der geplanten Erweiterung der EEE-Liste (Energieeffizienz-Experten-Liste) um die Kategorie Fachunternehmen, in der am 27.Mai 2024 aus Anlass des Netzwerkpartnertreffens vorgestellten Form, durch die Deutsche Energie-Agentur (dena) an.

Die geplante Erweiterung sieht vor, dass nicht nur ausgebildete und zertifizierte Energieberatende als Energieeffizienz-Experten für die steuerfinanzierten Förderprogramme des Bundes anerkannt werden, sondern auch ausführende Unternehmen, die in einzelnen Gewerken tätig sind, diese Rolle übernehmen können. Dies würde bedeuten, dass diese Firmen künftig Maßnahmen planen, die Einhaltung von Förderrichtlinien überprüfen sowie die Qualität und Umsetzung der Maßnahmen eigenständig bewerten dürfen.

Diese Änderung missachtet die Grundlagen des 4-Augen-Prinzipes, dass aufgrund einer Anforderung des Bundesrechnungshofes und dem politischen Wunsch nach Intensivierung der Sanierungsquote bei der Etablierung der Expertenliste im Fokus stand. Die unterzeichnenden Berufsvertretungen der in der Energieberatung tätigen Menschen sind seit Jahren als Netzwerkpartner aktiv bei der Weiterentwicklung und Etablierung von Qualitätsstandards der EEE-Liste eingebunden und haben immer wieder auch Kompromisse ermöglicht. Beispielhaft sei auf die vorhabenbezogene Unabhängigkeit der Expert/innen verwiesen, die eine deutliche Abschwächung der ursprünglichen Regelung bedeutet.

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Kritik am neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Kritik am neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Der LFE e.V. hat sich mit deutlicher Kritik am neuen GEG positioniert. Trotz der Veränderungen am Gesetz bleibt vieles unpräzise und lässt Berater wie Verbraucher im Unklaren. Die Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung inklusive der vielen Übergangsregelungen ist ein guter Ansatz, jedoch zeigen schon die ersten Wochen, dass die meisten Kommunen mit den zeitlichen Zielen in keiner Weise zurecht kommen werden. Die Regelungen des GEG sollen für Neubauten ab dem Jahr 2024, für Bestandsbauten in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern ab dem 30. Juni 2026 und in Bestandsbauten in Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnern ab dem 30. Juni 2028 gelten, wenn nicht bis dahin eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. „Das Jahr 2024 hat noch ein paar Monate und da ist es schier unmöglich eine abschließende kommunale Wärmeplanung vorzulegen. Auch die weiteren Zeitziele werden nicht erreicht werden,“ stellt der Geschäftsführer des LEF e.V., Martin Stock fest. Bei ab 2024 eingebauten Heizungen soll sichergestellt werden, dass ab 2029 mindestens 15 Prozent, ab 2035 mindestens 30 Prozent und ab 2040 mindestens 60 Prozent der Wärme aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate erzeugt wird. Durchaus positiv sei die Einführung einer Beratungspflicht und eines erweiterten Mieterschutzes, so Stock weiter. „Es ist zu befürchten, dass viele vor den Anforderungen kapitulieren und besonders durch die klammen Kassen der Kommunen zwar „etwas gemacht“ wird, ob dies dann aber sinnhaft zur Erreichung des eigentlich sinnvollen Zieles ist, mag bezweifelt werden“, resümiert der Geschäftsführer des Verbandes, Martin Stock.