Ist eine Gebäudesanierung geplant, lohnt es sich, zu prüfen, welche Maßnahmen für ein Gebäude sinnvoll sind und welche Einsparungen sich daraus ergeben.
Die erste zu fällende Entscheidung ist, welche Bauteile energetisch ertüchtigt werden sollen.
Wenn nur einzelne Bauteile energetisch ertüchtigt werden sollen, beispielsweise das Dach, stehen die Mindestanforderungen an die U-Werte über die technischen Mindestanforderungen an Einzelmaßnahmen fest:

Soll beispielsweise das Dach neu eingedeckt werden, sollte die Förderung der Maßnahme über das Zuschussportal mit 10 % für Einzelmaßnahmen zumindest überprüft werden. Dafür muss ein U-Wert von 0,14 W/m²K erzielt werden. Im zweiten Schritt wäre zu überlegen, ob nicht sogar eine Kombination mit einer Heizungserneuerung oder dem Einbau einer Lüftungsanlage in Frage kommt, um den Zuschuss auf 15% für Heizungs- oder Lüftungspaket zu erhöhen. Überschreiten die sich aus dieser Maßnahmenkombination ergebenden Kosten die Grenze von 50.000 € pro Wohneinheit, kann immer noch über eine Komplettsanierung nachgedacht werden.

Ist eine Komplettsanierung beabsichtigt, sollten die verschiedenen Energieeffizienzhausstandards auf Machbarkeit geprüft werden. Solche „Gedankenspiele“ sind über die BAFA-Vor-Ort-Beratung mit einem Zuschuss von max. 800 €, bzw. 60 % des Beratungshonorars förderfähig. So ist es im Rahmen der Variante BAFA-Vor-Ort-Beratung – Komplettsanierung sogar empfehlenswert, dem Bauherrn die Effekte und die Aufwendungen der einzelnen KfW-Effizienzhausstandards darzustellen.
Bei der Beratung zu verschiedenen Maßnahmen der energetischen Ertüchtigung der Gebäudehülle muss auch die Gebäudetechnik mitberücksichtigt werden. Soll beispielsweise die Beheizung künftig über eine Wärmepumpe erfolgen, kann nahezu jeder Energieeffizienzhausstandard mit den entsprechenden Dämmstärken erreicht werden. Umgekehrt ist eine energetische Ertüchtigung der Gebäudehülle unabdingbare Voraussetzung, um die Wärmepumpe effizient und wirtschaftlich zu betreiben und auch die Flächenheizung mit behaglichen Oberflächentemperaturen auslegen zu können.

Die überschläglichen U-Werte der einzelnen KfW-Effizienzhausstandards zeigt folgende Tabelle. Für eine erste überschlägliche Ermittlung der maximalen U-Werte der einzelnen Bauteile könnten demnach die Anforderungswerte H’T  / H’T Ref mit den jeweiligen Bauteil-U-Werten des EnEV-Referenzgebäudes nach Anlage 1 EnEV multipliziert werden.


Quelle: eigene Darstellung, unter Zugrundelegung der techn. Mindestanforderungen lt. Merkblatt KfW – TMA für die KfW-Programme 151

Soll ein Gebäude unter Umsetzung bzw. leichter Unterbietung der U-Werte des Referenzgebäudes für Neubau komplett saniert werden, landet man zumindest in Bezug auf die Anforderungen an H‘T bei KfW-Effizienzhausstandard 85, wenn auch der Wärmebrückenzuschlag mit 0,05 W/m²K angesetzt wird. Dazu müssen also auch die Wärmebrücken wie Fensteranschlüsse, Sockel etc. entsprechend baulich mit optimiert werden. Der Ansatz des optimierten Wärmebrückenzuschlags kann auch über den „einfachen“ Gleichwertigkeitsnachweis entsprechend der Wärmebrückendetails aus DIN 4108-BB2 bestätigt werden. Für die KfW-Standards 70 und 55 kann es sich auch lohnen, Wärmebrücken detailliert nachzuweisen, um Wärmebrückenzuschläge von <0,035 W/m²K nachzuweisen. Verhältnismäßig „umständlich“ ist hingegen der Nachweis über die Konstruktionsempfehlungen der KfW für Sanierung.

U-Werte und Dämmstärken für KfW-Effizienzhausstandard 85

Luft bei den U-Werten ist in aller Regel dort, wo Außenwände gedämmt werden sollen, insbesondere bei den „Einstiegs“-KfW-Effizienzhausstandards 115 und 100, so dass ggf. in den 90er Jahren erneuerte Fenster nicht getauscht zu werden brauchen oder Puffer für den U-Wert des Fußbodens bzw. der Kellerdecke gebraucht wird. Wenn hingegen auch die Fenster getauscht werden und der planerische Mehraufwand des (detaillierten) Wärmebrückennachweises nicht gescheut wird, kann mit moderatem Aufwand in Bezug auf die Anforderungen an die Gebäudehülle auch der KfW-Effizienzhausstandard 85 oder gar 70 gut erreicht werden, zumal die energetische Fachplanung mit 50 % bezuschusst wird. Im Vorteil sind alle die Energieberater, die für Wärmebrücken schon ihre „Vorlagen für Standarddetails“ aus der Schublade ziehen können, was sich bei Sanierungen von einfachen Einfamilienhäusern von der Stange anbietet, ebenso für den Typenwohnungsbau, und die somit nur noch die Längen der einzelnen Wärmebrücken zu ermitteln brauchen.
Alternativ empfiehlt es sich, in (organisierten) Netzwerken wie dem GIH zusammen zu arbeiten, indem sich mehrere Energieberater fachlich ergänzen, wobei ein Kollege z.B. Blower door-Messungen anbietet, ein anderer Kollege dafür Wärmebrückendetails schon als Vorlagen zur Verfügung stellen und ein dritter Kollege die Gebäudetechnik planen kann. Im Interesse des Bauherrn können so Synergien optimal genutzt werden und gleichzeitig findet ein reger fachlicher Austausch ganz selbstverständlich statt.