Gemeinsame Erklärung des LFE, ZDS, ZIV, GIH Bundesverbandes und der DEN
Warnung vor Qualitätseinbußen durch Erweiterung der EEE-Liste

Der GIH Bundesverband, das Deutsche Energieberater-Netzwerk (DEN), der LFE-Landesverband für Energieeffizienz e.V. (LFE), der Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger e.V. (ZDS) und der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerk -Zentralinnungsverband (ZIV) melden gemeinsam ihre erheblichen Bedenken hinsichtlich der geplanten Erweiterung der EEE-Liste (Energieeffizienz-Experten-Liste) um die Kategorie Fachunternehmen, in der am 27.Mai 2024 aus Anlass des Netzwerkpartnertreffens vorgestellten Form, durch die Deutsche Energie-Agentur (dena) an.

Die geplante Erweiterung sieht vor, dass nicht nur ausgebildete und zertifizierte Energieberatende als Energieeffizienz-Experten für die steuerfinanzierten Förderprogramme des Bundes anerkannt werden, sondern auch ausführende Unternehmen, die in einzelnen Gewerken tätig sind, diese Rolle übernehmen können. Dies würde bedeuten, dass diese Firmen künftig Maßnahmen planen, die Einhaltung von Förderrichtlinien überprüfen sowie die Qualität und Umsetzung der Maßnahmen eigenständig bewerten dürfen.

Diese Änderung missachtet die Grundlagen des 4-Augen-Prinzipes, dass aufgrund einer Anforderung des Bundesrechnungshofes und dem politischen Wunsch nach Intensivierung der Sanierungsquote bei der Etablierung der Expertenliste im Fokus stand. Die unterzeichnenden Berufsvertretungen der in der Energieberatung tätigen Menschen sind seit Jahren als Netzwerkpartner aktiv bei der Weiterentwicklung und Etablierung von Qualitätsstandards der EEE-Liste eingebunden und haben immer wieder auch Kompromisse ermöglicht. Beispielhaft sei auf die vorhabenbezogene Unabhängigkeit der Expert/innen verwiesen, die eine deutliche Abschwächung der ursprünglichen Regelung bedeutet.

Das avisierte Verfahren der Fachunternehmen untergräbt das bewährte Vier-Augen-Prinzip und gefährdet die Qualitätssicherung in der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen. Wir, als Netzwerkpartner der EEE-Liste, sind der festen Überzeugung, dass diese Maßnahme nicht zur Qualitätssicherung und -steigerung beiträgt, sondern vielmehr das Gegenteil bewirkt.

Zukünftig wäre es dann möglich, dass ein Fachunternehmen Sanierungsmaßnahmen begleitet und bestätigt, während ausgewiesenen Fachplanern das nur mit umfangreicher Zusatzausbildung und -prüfung und nachgewiesener Haftpflichtversicherung möglich ist. Das ist auch aus Verbraucherschutzsicht höchst bedenklich.

Die Sanierungsmaßnahmen sollen stets von fachlicher Seite unabhängig ermittelt werden und dann erst in einem zweiten Schritt in die weitere Planung durch ausführende Fachfirmen einfließen. Mit dem nun vorgestellten erweiterten System „aus einer Hand“ ist die Unabhängigkeit der Beratung nicht mehr sichergestellt. Das Externen-Prinzip wird aufgelöst, was nicht im Sinne der seit Jahren erfolgreich angewandten Praxis sein kann. Die jeweiligen unterschiedlichen Kompetenzen im Prozess des energieeffizienten Bauens und Sanierens sind weiterhin separat zu erhalten und zu fördern.
Ausgebildete Energieeffizienz-Experten sind in der Lage, ein Gebäude ganzheitlich zu betrachten und sicherzustellen, dass alle Maßnahmen zielführend und im Sinne des Gesamtziels der Energiewende 2045 umgesetzt werden. Nur durch eine umfassende und fachgerechte Betrachtung können nachhaltige und effiziente Lösungen gewährleistet werden.

Wir fordern daher vom BMWK, die geplante Erweiterung der EEE-Liste zurückzunehmen und damit sicherzustellen, dass nur qualifizierte und ausgebildete Energieeffizienz-Experten die Verantwortung für Planung, Prüfung und Qualitätssicherung von Maßnahmen übernehmen und subventionsrechtlich relevante Fördermaßnahmen bestätigen. Die Qualität und Effizienz der Energiewende dürfen nicht durch unzureichende Qualifikationen und eine Vermischung der Kompetenzen unterlaufen und damit gefährdet werden.

Das grundsätzliche Ansinnen, ausführende Unternehmen einer Qualitätsprüfung zu unterziehen, teilen wir uneingeschränkt und sehen hier in der Weiterentwicklung bereits bestehender Strukturen im Handwerk oder auf Gutachter- und Sachverständigen-Ebene einen zielführenden Ansatz. Des Weiteren gehen wir davon aus, dass die richtlinienkonforme Umsetzung der BEG-Förderung (Stand 29.12.2023) und hier insbesondere die Förderung der Baubegleitung beim Heizungswechsel sowohl Sanierungsraten als auch Qualität steigern wird und zum effizienten Einsatz der Steuergelder im Bundesförderprogramm BEG dienen wird. Quantität durch die Absenkung von Qualifikationsniveau und Qualitätssicherung erreichen zu wollen, ist definitiv falsch und wird zu steuerfinanzierten Bauschäden führen.
Dabei ist nicht auszuschließen, dass dadurch die Schutzgüter im Sinne der Bauordnung u.a. das Schutzgut Leben, gefährdet werden. Aus unserer praktischen Erfahrung möchten wir gerne dazu beitragen die Förderregularien markttauglich zu gestalten und die Sanierungsquote zu erhöhen. Die Verbände haben dem Ministerium angeboten, für weiterführende gemeinsame Gespräche zur Verfügung zu stehen.

Erklaerung_EEEL_240610